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Aktuelles
- OLG Frankfurt am Main: Einsichtsrechte von Bußgeldempfängern in Messunterlagen
- Oberlandesgericht Hamm: Das Umschubsen einer Geschwindigkeitsmessanlage ist strafbar
- § 323 BGB, § 346 BGB, § 434 BGB, § 437 BGB, § 440 BGB, § 442 BGB, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 2 S 2 EGV 715/2007
- 1. Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem bei unklarer Verkehrslage überholenden PKW und einem unter Verstoß gegen die Pflicht zur doppelten Rückschau nach links abbiegenden LKW 2. Zur Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs für einen unfallbedingt beschädigten LKW
- Keine Entlastung wegen behaupteter verwirrender Beschilderung bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431 97991610
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Pressemitteilungen
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Achtung Lkw-Fahrer: Lkw-Ladung kenntlich machen, sonst droht 1 Punkt in Flensburg!
(Kiel) Im Güterkraftverkehr werden täglich große Mengen an Waren auf Deutschlands Straßen transportiert. Berufskraftfahrer stehen dabei unter besonderer Beobachtung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), das u.a. wichtige Aufgaben im Bereich […]
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Zur Berechtigung eines Kfz-Haftpflichtversicherers einen Schadenersatzanspruch auch ohne Einwilligung des Versicherten zu erfüllen
(Kiel) Ein Kfz-Haftpflichtversicherer ist berechtigt, einen Schadenersatzanspruch, der sich gegen einen bei ihm Versicherten richtet, auch ohne dessen Einwilligung zu erfüllen. Dies gilt auch, wenn ein Schadenfreiheitsrabatt auf dem Spiel […]
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Oberlandesgericht Hamm: 400 € Geldbuße und 1 Monat Fahrverbot für die Teilnahme an einem illegalen Autorennen
(Kiel) Die Teilnahme an einem illegalen Autorennen „kostet“ einen 24jährigen Auszubildenden aus Dortmund eine Geldbuße von 400 € und ein einmonatiges Fahrverbot. Darauf verweist der Limburger Fachanwalt für Verkehrsrecht Klaus […]
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Oberlandesgericht Hamm: Kennzeichnungspflicht für Busse – gut sichtbare und deutlich lesbare Angaben zum Beförderungsunternehmen erforderlich
(Kiel) Busse müssen an ihren Außenseiten gut sichtbare und deutlich lesbare Angaben zu dem Namen und dem Sitz des die Beförderung durchführenden Unternehmens aufweisen. Eine nur wenige Zentimeter große Beschriftung […]
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