Ver­kehrs­recht  gehört  zu den wich­tigs­ten Rechts­ge­bie­ten in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Jahr für Jahr ereig­nen sich in Deutsch­land mehr als  2 Mio. Ver­kehrs­un­fäl­le, dar­un­ter über 320.000 Unfäl­le mit Per­so­nen­schä­den.  Die Zahl der Unfäl­le mit Todes­fol­ge liegt all­jähr­lich bei rd. 5.000.
Der volks­wirt­schaft­li­che Scha­den von Ver­kehrs­un­fäl­len beläuft sich all­jähr­lich auf mehr als 30 Mil­li­ar­den Euro. Nach Berech­nun­gen der EU beträgt der volks­wirt­schaft­li­che Scha­den eines Ver­kehrs­to­ten rd. 1 Mio. Euro.

Gleich­wohl sind die Inter­es­sen der auf Ver­kehrs­recht spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­wäl­tin­nen und Rechts­an­wäl­te in Deutsch­land bis­her von kei­ner eigen­stän­di­gen Ver­ei­ni­gung „in einer Hand“ aus­schließ­lich vertreten.

In die­ser Erkennt­nis wur­de im Herbst 2009 der VdV­KA – Ver­band deut­scher Ver­kehrs­rechts­An­wäl­te e. V. gegründet.

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