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Der Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte (VdVKA) ist ein Zusammenschluss von Fachanwälten/ -innen für Verkehrsrecht und anderen  Anwälten/ -innen, die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind.

Viele unserer Mitglieder sind Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit vielen Jahren im Verkehrsrecht tätig. Voraussetzung für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Verkehrsrecht durch die zuständige Rechtsanwaltskammer ist,

  • dass der zukünftige Fachanwalt für Verkehrsrecht einen mindestens 120 Zeitstunden umfassenden Kurs im Verkehrsrecht absolviert,
  • dass der zukünftige Fachanwalt für Verkehrsrecht die dort erworbenen besonderen Kenntnisse im Verkehrsrecht durch mehrere bestandene Klausuren im Verkehrsrecht nachweist und
  • dass der zukünftige Fachanwalt für Verkehrsrecht nachweist, dass er in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung mindestens 160 Fälle im Verkehrsrecht bearbeitet hat davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren.

Nach § 14 d der Fachanwaltsordnung (FAO) sind folgende besondere Kenntnisse nachzuweisen:

§ 14d Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht

Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
4. Recht der Fahrerlaubnis,
5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Die vollständige Fachanwaltsordnung (FAO) per Stand 01.07.2011 finden Sie hier Download.