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Der Ver­band deut­scher Ver­kehrs­rechts­an­wäl­te (VdVKA) ist ein Zusam­men­schluss von Fachanwälten/ ‑innen für Ver­kehrs­recht und ande­ren  Anwälten/ ‑innen, die auf Ver­kehrs­recht spe­zia­li­siert sind.

Vie­le unse­rer Mit­glie­der sind Fach­an­walt für Ver­kehrs­recht und seit vie­len Jah­ren im Ver­kehrs­recht tätig. Vor­aus­set­zung für die Ver­lei­hung des Titels Fach­an­walt für Ver­kehrs­recht durch die zustän­di­ge Rechts­an­walts­kam­mer ist,

  • dass der zukünf­ti­ge Fach­an­walt für Ver­kehrs­recht einen min­des­tens 120 Zeit­stun­den umfas­sen­den Kurs im Ver­kehrs­recht absolviert,
  • dass der zukünf­ti­ge Fach­an­walt für Ver­kehrs­recht die dort erwor­be­nen beson­de­ren Kennt­nis­se im Ver­kehrs­recht durch meh­re­re bestan­de­ne Klau­su­ren im Ver­kehrs­recht nach­weist und
  • dass der zukünf­ti­ge Fach­an­walt für Ver­kehrs­recht nach­weist, dass er in den letz­ten 3 Jah­ren vor Antrag­stel­lung min­des­tens 160 Fäl­le im Ver­kehrs­recht bear­bei­tet hat davon min­des­tens 60 gericht­li­che Verfahren.

Nach § 14 d der Fach­an­walts­ord­nung (FAO) sind fol­gen­de beson­de­re Kennt­nis­se nachzuweisen:

§ 14d Nach­zu­wei­sen­de beson­de­re Kennt­nis­se im Verkehrsrecht

Für das Fach­ge­biet Ver­kehrs­recht sind beson­de­re Kennt­nis­se nach­zu­wei­sen in den Bereichen:

1. Ver­kehrs­zi­vil­recht, ins­be­son­de­re das Ver­kehrshaf­tungs­recht und das Verkehrsvertragsrecht,
2. Ver­si­che­rungs­recht, ins­be­son­de­re das Recht der Kraft­fahrt­ver­si­che­rung, der Kas­ko­ver­si­che­rung sowie Grund­zü­ge der Personenversicherungen,
3. Ver­kehrs­straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
4. Recht der Fahrerlaubnis,
5. Beson­der­hei­ten der Ver­fah­rens- und Prozessführung.

Die voll­stän­di­ge Fach­an­walts­ord­nung (FAO) per Stand 01.07.2011 fin­den Sie hier Download.