Richtlinien
des VDVKA Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. zur Zertifizierung

Ausgehend von dem Bewusstsein, dass in der Bevölkerung eine gestiegene Nachfrage nach spezialisierter Beratung besteht und die Ratsuchenden heutzutage vermehrt davon ausgehen, dass man bestimmte oder besondere Qualifizierungen eines Beraters auch nach außen hin erkennen kann, hat der Vorstand des VdVKA Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. beschlossen, Rechtsanwälten/ -innen die Möglichkeit zu gewähren, nach Vorliegen bestimmter besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse folgende Titel erwerben

  1. Zertifizierte/r Verteidiger/-in für Verkehrsstraf- und OWi-Recht (VdVKA e. V.)
  2. Zertifizierte/r Unfallschadenabwickler/ -in (VdVKA e. V.)
  3. Zertifizierte/r Berater/ – in für Führerscheinrecht (VdVKA e. V.)
  4. Zertifizierte/r verkehrsrechtlicher Berater/ -in für das Fuhr- und Omnibusgewerbe (VdVKA e. V.)

Zu „Zertifizierten Verteidigern/-innen (VdVKA e. V.)“ oder zu „Zertifizierten Beratern/ -innen (VdVKA e. V.) „können Personen ernannt werden, die als Rechtsanwalt/-in in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind. Die Verleihung des Titels setzt einen entsprechenden Antrag und das Vorliegen besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen auf den vorgenannten Gebieten voraus, die den nachfolgenden Richtlinien entnommen werden können:

VDVKA Zertifizierungsrichtlinien Stand 01.03.2019
Antrag auf Zertifizierung