(Kiel) Nach einem recht lang­wie­ri­gen Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren hat der Bun­des­rat nun der Reform der Flens­bur­ger Punk­te­kar­tei, in der Mil­lio­nen Bun­des­bür­ger erfasst sind, zuge­stimmt. Die Reform soll ab dem 1. Mai 2014 gelten.

Der Moer­ser Fach­an­walt für Ver­kehrs- und Straf­recht Ber­til Jakobson vom VdVKA — Ver­band deut­scher Ver­kehrs­rechts­An­wäl­te e. V. mit Sitz in Kiel sowie gleich­zei­ti­ger Vize­prä­si­dent des VdSRV-Ver­band deut­scher Straf­rechts­An­wäl­te und Straf­ver­tei­di­ger e. V., Worms gib t einen Über­blick über die wesent­li­chen Inhal­te der Reform:

• Neu­es Punktsystem

In Zukunft wer­den für Ver­kehrs­ver­stö­ße zwi­schen 1 und 3 Punk­ten ver­hängt, die frü­he­re Ein­tei­lung zwi­schen 1 und 7 Punk­ten ist damit obso­let. Die Fahr­erlaub­nis wird statt wie frü­her bei 18 Punk­ten nun schon bei 8 Punk­ten ent­zo­gen. Wur­den Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten frü­her mit 1 bis 4 Punk­ten bewer­tet, wer­den die­se zukünf­tig nur noch mit 1 oder 2 Punk­ten sanktioniert.

In der Pra­xis kann das aber zur Fol­ge haben, dass zum Bei­spiel bereits nach vier Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen 8 Punk­te erreicht sind, nach der­zei­ti­ger Rechts­la­ge sind ver­gleichs­wei­se — und je nach gefah­re­ner Geschwin­dig­keit — ca. fünf bis sechs Über­schrei­tun­gen erforderlich.

Es kann also bereits jetzt die Pro­gno­se abge­ge­ben wer­den, dass es ab dem 1. Mai 2014 ver­mehrt zu Ent­zü­gen von Fahr­erlaub­nis­sen kom­men wird.

• Umrech­nung vor­han­de­ner Punkte

Die bis­her vor­han­de­nen Punk­te wer­den umge­rech­net bzw. trans­fe­riert. Ein wich­ti­ges Anlie­gen der Reform ist, dass zukünf­tig nur noch sol­che Ver­kehrs­ver­stö­ße erfasst wer­den, die für die Sicher­heit des Stra­ßen­ver­kehrs rele­vant sind. Damit wer­den Ver­kehrs­ver­stö­ße wie das Befah­ren einer Umwelt­zo­ne ohne geeig­ne­te Umwelt­pla­ket­te zukünf­tig nicht mehr mit Punk­ten geahn­det. Je nach Punk­te­stand wer­den die bis­her ein­ge­tra­ge­nen Punk­te in das neue Sys­tem umge­rech­net, Bür­ger mit 1–3 Punk­ten wer­den mit 1 Punkt, ande­re Bür­ger mit z.B. 8 — 10 Punk­ten zukünf­tig mit 4 Punk­ten geführt.

• Punk­te­ab­bau

Ein Zank­ap­fel im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren war die Fra­ge, ob nach neu­em Recht der Abbau von Punk­ten mög­lich sein soll. Der gefun­de­ne Kom­pro­miss sieht vor, dass ein­mal in fünf Jah­ren nach Teil­nah­me an einer neu kon­zi­pier­ten Schu­lung der Abbau von 1 Punkt mög­lich ist. Nach frü­he­rem Recht war je nach Punk­te­kon­to ein Abbau von 2–4 Punk­ten zu erreichen.

Dar­aus lässt sich resü­mie­ren, dass die Reform vor allem für Viel­fah­rer unan­ge­neh­me Ver­schär­fun­gen mit sich bringt, weil der Abbau von Punk­ten ab dem 1. Mai 2014 nur noch ein­ge­schränkt mög­lich ist.

• Til­gungs­fris­ten

Das bis­he­ri­ge Recht kom­pli­zier­te Sys­tem der gesetz­li­chen Til­gungs­fris­ten wur­de stark ver­ein­facht. Ein­tra­gun­gen wer­den zukünf­tig ein­heit­lich ab Rechts­kraft der behörd­li­chen oder gericht­li­chen Ent­schei­dung begin­nen zu ver­jäh­ren. Die Ver­jäh­rungs­fris­ten wer­den je nach Ver­kehrs­ver­stoß zwi­schen 2,5 und 10 Jah­ren betragen.

Ent­schei­dend ist, dass die ein­zel­nen Ver­stö­ße ein­zeln und unab­hän­gig von­ein­an­der ver­jäh­ren, was nach der­zei­ti­gem Recht nicht der Fall ist. Aller­dings führt die­ser Umstand auch dazu, dass Ver­kehrs­ver­stö­ße im Ver­gleich zur der­zei­ti­gen Rechts­la­ge ver­hält­nis­mä­ßig lan­ge in Flens­burg erfasst bleiben.

• Hand­lungs­be­darf

Für Unter­neh­mer, Selbst­stän­di­ge, Berufs­kraft­fah­rer und ande­re Bür­ger, die auf die stän­di­ge Ver­füg­bar­keit eines Kfz beruf­lich typi­scher­wei­se ange­wie­sen sind, wird drin­gend ange­ra­ten, bis zum 1. Mai 2014 noch den Ver­such zu unter­neh­men, Punk­te abzu­bau­en, so betont Jakobson.

- Ein Beispiel:

Ein LKW-Fah­rer hat der­zeit 8 Punk­te in Flens­burg. Er besucht ein Auf­bau­se­mi­nar einer Fahr­schu­le, was zu einem Punk­terabatt von 4 Punk­ten führt. Das führt zu einem Punk­te­stand von 4 Punk­ten, wel­cher nach neu­em Recht 2 Punk­te betra­gen wird. Wür­de der Lkw-Fah­rer kein Auf­bau­se­mi­nar besu­chen und infol­ge­des­sen auch kei­nen Punk­terabatt erhal­ten, hät­te er zukünf­tig 4 Punk­te (statt bis­her 8 Punk­ten) und damit immer­hin schon die Hälf­te sei­nes Punk­te­kon­tos voll. Zwei wei­te­re üppi­ge Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen und „der Lap­pen wäre weg”, so Jakobson.
Er riet, dies zu beach­ten und in allen Zwei­fels­fäl­len unbe­dingt recht­li­chen Rat in Anspruch zu neh­men, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA — Ver­band deut­scher Ver­kehrs­rechts­an­wäl­te e. V. — www.vdvka.de — verwies.

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