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Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
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StVZO § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BGB § 437 Nr. 2, § 326 Abs. 5
StVZO § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erlischt im Falle nachträglicher Veränderungen (hier: Montage nicht zugelassener Felgen) nur dann, wenn diese mit einem […]
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StVZO § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BGB § 437 Nr. 2, § 326 Abs. 5
StVZO § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erlischt im Falle nachträglicher Veränderungen (hier: Montage nicht zugelassener Felgen) nur dann, wenn diese mit einem […]
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Haftung des Motorenherstellers gemäß § 826 BGB für das Inverkehrbringen von Diesel-Kraftfahrzeugen mit unzulässiger Abschaltsoftware
Weitere Informationen: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/j…
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„Diesel-Abgasskandal“: Schaden nach Weiterveräußerung zum vollen Preis
Kann der Käufer eines vom „Diesel-Abgasskandal“ betroffenen Fahrzeugs dieses ungehindert nutzen und sodann ohne Abzug eines Minderwerts weiterveräußern, hat er nach der maßgeblichen Differenzhypothese keinen Schaden erlitten, sodass ihm auch […]
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