Wird eine Betriebs­ein­rich­tung (wie Brem­se, Len­kung) eines Kfz in einer Wasch­an­la­ge genutzt und kommt es infol­ge des­sen zu einem Unfall in der Wasch­stra­ße, ist die­ser dem Betrieb des Kfz zuzurechnen.
Der dadurch ent­stan­de­ne Scha­den kann fik­tiv abge­rech­net wer­den (§ 249 Abs. 2 BGB).

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