Kann der Käu­fer eines vom „Die­sel-Abgas­skan­dal“ betrof­fe­nen Fahr­zeugs die­ses unge­hin­dert nut­zen und sodann ohne Abzug eines Min­der­werts wei­ter­ver­äu­ßern, hat er nach der maß­geb­li­chen Dif­fe­renz­hy­po­the­se kei­nen Scha­den erlit­ten, sodass ihm auch kein Scha­dens­er­satz­an­spruch zusteht.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.d…