- Startseite
- Der Verband
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Kontakt & Impressum
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Nachträgliche Urteilsbegründung bei gerichtlichem Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots und Antrag der Staatsanwaltschaft auf schriftliche Urteilsbegründung; tatrichterliche Würdigung der Warn- und Denkzettelfunktion des Fahrverbots
- § 329 Abs. 2 S. 1 StPO
- § 23 Abs. 1a StVO
- Isolierte Anordnung einer Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Differenzschaden, Software-Update
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Posts by VdVKA
-
Anforderungen an die richterliche Ermessensausübung bei der Verhängung eines Fahrverbots infolge eines Verstoßes gegen § 24a StVG
1. Angesichts des erhöhten Unrechtsgehalts und der Gefährlichkeit einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG versteht sich die Angemessenheit der Anordnung eines Fahrverbots von selbst. Anhand der Ausführungen des […]
-
Geschwindigkeitsüberschreitung, verkehrsberuhigter Bereich, Schrittgeschwindigkeit, Bestimmtheitsgebot
a. Der Begriff der Schrittgeschwindigkeit genügt ungeachtet der hierzu in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen unterschiedlichen Auffassungen grundsätzlich dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG. b. Die derzeit gegebene Uneinheitlichkeit […]
-
StVO §§ 30 Abs. 3 Satz 1, 49 Abs. 1 Nr. 25 OWiG §§ 11 Abs. 1 Satz 1, 14 Abs. 1 Satz 1
Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 StVO in der seit dem 19. Oktober 2017 geltenden Fassung ist der Fahrzeughalter (oder ein von ihm beauftragter Fahrzeugdisponent) in dieser Eigenschaft nicht […]
-
Keine Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einer Grundsatzentscheidung die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch „private Dienstleister“ für gesetzeswidrig erklärt. Die so ermittelten Beweise unterliegen einem absoluten Verwertungsverbot, entschied […]
-
-
-
-
-
-