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VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
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Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
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Internet-Adresse:
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Posts by VdVKA
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Betriebsgefahr und Hindernisbereiten
1. Entfallen der Betriebsgefahr aus § 7 Abs. 1 StVG bei der bewussten Bildung eines Hindernisses auf der Fahrbahn. 2. Derjenige, der mit seinem Fahrzeug bewusst ein Hindernis auf der […]
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Betriebsgefahr und Hindernisbereiten
1. Entfallen der Betriebsgefahr aus § 7 Abs. 1 StVG bei der bewussten Bildung eines Hindernisses auf der Fahrbahn. 2. Derjenige, der mit seinem Fahrzeug bewusst ein Hindernis auf der […]
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Zweitunfall auf Autobahn ohne Berührung mit dem liegengebliebenen Kfz aus dem Erstunfall
1. Das Haftungsmerkmal „bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ in § 7 Abs. 1 StVG ist entsprechend dem Schutzzweck der Norm weit auszulegen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 26. März 2019 […]
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Zweitunfall auf Autobahn ohne Berührung mit dem liegengebliebenen Kfz aus dem Erstunfall
1. Das Haftungsmerkmal „bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ in § 7 Abs. 1 StVG ist entsprechend dem Schutzzweck der Norm weit auszulegen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 26. März 2019 […]
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