1.Zur Anwen­dung litaui­schen Rechts auf den Regress­an­spruch des litaui­schen Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rers eines in Litau­en zuge­las­se­nen Kraft­fahr­zeugs gegen eine Fahr­zeug­füh­re­rin, die mit dem Fahr­zeug in Deutsch­land unter Alko­hol­ein­fluss einen Unfall ver­ur­sacht hat.

2. Zur ermes­sens­feh­ler­haf­ten Ermitt­lung aus­län­di­schen Rechts durch den deut­schen Tatrichter

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/recht…