- Startseite
- Der Verband
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Kontakt & Impressum
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- Beurteilung der Haftungsquoten eines Verkehrsunfalles
- BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 (Ga, Gb)
- Berechnung des Nutzungsvorteils
- § 823 Abs. 2 BGB § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV
- Widerspruch durch schlüssiges Verhalten
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Archive for April, 2019
-
Betriebsgefahr, Lkw, Ladekran
Der Halter eines im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Lkw haftet für die Gefahren, die während eines Entladevorgangs von einem auf dem Lkw montierten Ladekran ausgehen. Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2019/14_U_26_18_Beschluss_20190221.html
-
Betriebsgefahr, Lkw, Ladekran
Der Halter eines im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Lkw haftet für die Gefahren, die während eines Entladevorgangs von einem auf dem Lkw montierten Ladekran ausgehen. Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2019/14_U_26_18_Beschluss_20190221.html
-
Kauf eines von der Abgasthematik betroffenen Neuwagens vom Hersteller: kaufrechtliche Sachmängelhaftung und deliktsrechtliche Haftung des Herstellers
1. Eine Fristsetzung zur Nachbesserung gegenüber dem Hersteller des von der Abgasthematik betroffenen Fahrzeugs, der gleichzeitig Vertragspartner ist, ist gem. § 440 S. 1 Alt. 3 BGB aufgrund der vorausgegangenen […]
-
Kauf eines von der Abgasthematik betroffenen Neuwagens vom Hersteller: kaufrechtliche Sachmängelhaftung und deliktsrechtliche Haftung des Herstellers
1. Eine Fristsetzung zur Nachbesserung gegenüber dem Hersteller des von der Abgasthematik betroffenen Fahrzeugs, der gleichzeitig Vertragspartner ist, ist gem. § 440 S. 1 Alt. 3 BGB aufgrund der vorausgegangenen […]
-
-
-
-
-
-