Der Hal­ter eines im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum abge­stell­ten Lkw haf­tet für die Gefah­ren, die wäh­rend eines Ent­la­de­vor­gangs von einem auf dem Lkw mon­tier­ten Lade­kran ausgehen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2019/14_U_26_18_Beschluss_20190221.html