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Aktuelles
- OLG Frankfurt am Main: Einsichtsrechte von Bußgeldempfängern in Messunterlagen
- Oberlandesgericht Hamm: Das Umschubsen einer Geschwindigkeitsmessanlage ist strafbar
- § 323 BGB, § 346 BGB, § 434 BGB, § 437 BGB, § 440 BGB, § 442 BGB, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 2 S 2 EGV 715/2007
- 1. Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem bei unklarer Verkehrslage überholenden PKW und einem unter Verstoß gegen die Pflicht zur doppelten Rückschau nach links abbiegenden LKW 2. Zur Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs für einen unfallbedingt beschädigten LKW
- Keine Entlastung wegen behaupteter verwirrender Beschilderung bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431 97991610
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Verkehrsrecht
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Strafmildernde Wirkung alkoholbedingter Enthemmung bei fahrlässiger Tötung aufgrund selbst verschuldeter Trunkenheit
Bei vorwerfbar selbst herbeigeführter Trunkenheit kann die dadurch bedingte Enthemmung nicht als strafmildernder Umstand einer hierauf basierenden fahrlässigen Tötung gewertet werden. Daneben kommt dem Umstand, dass der Täter in dem […]
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Oberlandesgericht Köln: Rechtsanwalts-AGB auf dem Prüfstand / Vier Minuten Arbeit rechtfertigen nicht die Abrechnung eines vollen Stundensatzes
Ein Streit um die Rechtmäßigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Rechtsanwaltskanzlei ist nun rechtskräftig beendet. Die Rechtsanwaltskammer Köln hatte eine Kölner Kanzlei vor dem Landgericht Köln erfolgreich darauf verklagt, zahlreiche […]
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Ordnungswidrigkeitenrecht – standardisierte Geschwindigkeitsmessung
Der Grundsatz eines fairen Verfahrens und das Gebot einer effektiven Verteidigung gebieten es im Falle sog. standardisierter Geschwindigkeitsmessverfahren nicht, dem Betroffenen die sog. Rohmessdaten jederzeit und zum Zwecke anlassloser Überprüfung […]
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Mobiltelefon, Wegdrücken, Nutzung
Das „Wegdrücken“ eines eingehenden Anrufs auf einem Mobiltelefon ist eine ordnungswidrige Nutzung desselben i.S.v. § 23 Abs. 1a StVO. Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2019/4_RBs_307_19_Beschluss_20190926.html
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