Wegen der Abgas­ma­ni­pu­la­tio­nen an einem Por­sche Cayenne, in dem ein 3,0‑Liter Die­sel­mo­tor des Her­stel­lers Audi ver­baut war, muss Por­sche als Fahr­zeug­her­stel­le­rin einem Käu­fer aus Nie­der­krüch­ten wegen vor­sätz­li­cher sit­ten­wid­ri­ger Schä­di­gung Ersatz leis­ten. Das hat der 13. Zivil­se­nat des Ober­lan­des­ge­richts Düs­sel­dorf unter dem Vor­sitz von Rein­hart Schulz am 30. Janu­ar 2020 ent­schie­den. In dem Urteil führt der Senat aus, die Her­stel­le­rin sei Ende 2015 von der US-Umwelt­be­hör­de auf Abgas­ma­ni­pu­la­tio­nen hin­ge­wie­sen wor­den. Im Kon­text der län­ge­ren Vor­ge­schich­te habe sie des­halb Anlass gehabt, aktiv zu prü­fen, ob die von ihr ver­wen­de­ten Fremd­mo­to­ren tat­säch­lich betrof­fen waren, und davor nicht die Augen ver­schlie­ßen dürfen.

Fer­ner hat das Gericht ent­schie­den, dass der Händ­ler in Wil­lich das Fahr­zeug zurück­neh­men muss. Er hat­te es dem Klä­ger vor vier Jah­ren für 70.000 EUR ver­kauft und muss nun bei Rück­ga­be des Fahr­zeugs 50.000 EUR zurück­zah­len. Die Dif­fe­renz ist die von dem Klä­ger zu leis­ten­de Nutzungsentschädigung.

Wegen der Ein­zel­hei­ten wird auf der ver­link­te (fehlt) Urteil Bezug genom­men. Das Akten­zei­chen lau­tet I‑13 U 81/19. Die Revi­si­on zum Bun­des­ge­richts­hof hat der Senat zugelassen.

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