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Aktuelles
- Die Mitfahrt mit einem erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann grundsätzlich ein Mitverschulden des Beifahrers begründen, da mit einer solchen Fahrt eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit einhergeht. Die Erkennbarkeit der Alkoholisierung muss aber von der Gegenseite dargelegt und nachgewiesen werden.
- Weitere Entscheidung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- vorsätzliche sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- Berücksichtigung von Mängeln beim Minderwertausgleich nach regulärem Ende eines Leasingvertrages
- sale-and-rent-back-Geschäftsmodell
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Pressemitteilungen
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„Verteidigung in Verkehrsbußgeld- und –Strafsachen unter Beachtung der Auswirkungen auf das Fahrerlaubnisrecht“
Termin Mittwoch, den 22. September 2010 in Frankfurt Mittwoch, den 20. Oktober 2010 in Leipzig Freitag, den 14. Januar 2011 in Düsseldorf Mittwoch, den 23. Februar 2011 in Stuttgart Samstag, […]
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„Update Verkehrsstrafrecht 2010/ Strategien der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht“ am 16.10.2010 in Stuttgart
Termin Samstag, 16. Oktober 2010 in Stuttgart Referent Bernd – R. Eichholz Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht / Fachanwalt für FamilienrechtDüsseldorf Inhalt 1. Überblick über die aktuelle Rechtsprechung im Verkehrsstrafrecht […]
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„Die Unfallschadenabwicklung in der Praxis unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung“ am 19.06.2010 in Nürnberg
Termin Samstag, den 19. Juni 2010 Referent S. Patrick RümmlerRechtsanwalt/Fachanwalt für Verkehrsrecht/AvD VertrauensanwaltBerlin Inhalt 1. Sachverständigenrecht– Stundenverrechnungssätze, UPE, Verbringungskosten– Restwertermittlung– USt- Ermittlung– Wertminderung 2. Abrechnungsmöglichkeiten– Reparaturfall– Totalschadenfall– 70%- Grenze– 130%- […]
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Verkehrssündern ist zuzumuten, die Zeit des Fahrverbots durch Inanspruchnahme von Urlaub, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel usw. zu überbrücken
(Kiel) Einem Verkehrssünder ist grundsätzlich zuzumuten, durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen die Zeit des Fahrverbots zu überbrücken, zum Beispiel durch Inanspruchnahme von Urlaub, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Inanspruchnahme einer Fahrgemeinschaft, Anstellen […]
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