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Aktuelles
- Die Mitfahrt mit einem erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann grundsätzlich ein Mitverschulden des Beifahrers begründen, da mit einer solchen Fahrt eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit einhergeht. Die Erkennbarkeit der Alkoholisierung muss aber von der Gegenseite dargelegt und nachgewiesen werden.
- Weitere Entscheidung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- vorsätzliche sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- Berücksichtigung von Mängeln beim Minderwertausgleich nach regulärem Ende eines Leasingvertrages
- sale-and-rent-back-Geschäftsmodell
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Archive for Mai, 2022
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Parkplatz, wechselseitiges Rücksichtnahmegebot, Verständigung
OLG Hamm, Beschluss vom 30.05.2022, AZ 9 U 221/21 Ausgabe: 05-2022 1. Auf einem Parkplatz, insbesondere bei Ein- und Ausparkmanövern, ist das Gesamtgeschehen zu betrachten. 2. Hierbei besteht ein wechselseitiges […]
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OWiG § 77 Abs. 2 Nr. 1, § 79 Abs. 3 Satz 1 StPO § 344 Abs. 2 Satz 2
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2022, AZ 2 RBs 71/22 Ausgabe: 05-2022 1. Bei der Beanstandung, das Amtsgericht habe einen Beweisantrag rechtsfehlerhaft nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG abgelehnt, […]
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Gebrauchtwagen, Vermögensschaden, Vorschäden, Verschweigen StGB § 263
OLG Hamm, Beschluss vom 30.05.2022, AZ 5 RVs 35/22 Ausgabe: 05-2022 Zur erforderlichen Darlegung des Vermögensschadens bei Verurteilung wegen Betruges aufgrund Verheimlichens von Vorschäden beim Gebrauchtwagenkauf Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2022/…
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Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Schaden, Darlegungserfordernisse, Kostenvoranschlag; Wertgrenze
OLG Hamm, Beschluss vom 30.05.2022, AZ 5 RVs 31/22 Ausgabe: 05-2022 1. Die Wertgrenze für einen bedeutenden Schaden i.S.v. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB liegt jedenfalls nicht unter […]
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