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- Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Nachträgliche Urteilsbegründung bei gerichtlichem Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots und Antrag der Staatsanwaltschaft auf schriftliche Urteilsbegründung; tatrichterliche Würdigung der Warn- und Denkzettelfunktion des Fahrverbots
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Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
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Tel: 0431-97991612
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Verkehrsrecht
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Oberlandesgericht Köln: Lieferverkehr in der Fußgängerzone Rechtsanwaltspost = Lieferverkehr?
Holt ein Rechtsanwalt seine Post bei der Filiale in der Fußgängerzone, handelt es sich nicht um Lieferverkehr. Das hat der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Köln in dem Rechtsbeschwerdeverfahren […]
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ZPO § 233 D, § 234 Abs. 1 A, § 236 Abs. 2 C
Ein Rechtsanwalt muss allgemeine Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt. Ist er als Einzelanwalt ohne eigenes Personal tätig, […]
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ZPO § 233 D, § 234 Abs. 1 A, § 236 Abs. 2 C
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ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1
Ist die Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig im Sinne von § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO, führt dies lediglich dazu, dass die Mehrkosten, […]
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