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Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Verkehrsrecht
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§§ 71 OWiG, 267 StPO
Es besteht der Erfahrungssatz, dass Verkehrszeichen regelmäßig so aufgestellt werden, dass sie bei zumutbarer Aufmerksamkeit vom durchschnittlichen Verkehrs-teilnehmer im Fahren durch beiläufigen Blick erkannt werden können. Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2018/1_RBs_324_18_Beschluss_20181019.html
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§§ 71 OWiG, 267 StPO
Es besteht der Erfahrungssatz, dass Verkehrszeichen regelmäßig so aufgestellt werden, dass sie bei zumutbarer Aufmerksamkeit vom durchschnittlichen Verkehrs-teilnehmer im Fahren durch beiläufigen Blick erkannt werden können. Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2018/1_RBs_324_18_Beschluss_20181019.html
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OWiG §§ 67, 71 Abs. 1, 72 Abs. 3 Satz 2 StVG § 25 Abs. 2a
Das Verschlechterungsverbot gilt im erstinstanzlichen gerichtlichen Bußgeldver-fahren kraft besonderer gesetzlicher Bestimmung nur bei einer Entscheidung durch Beschluss im schriftlichen Verfahren (§ 72 Abs. 3 Satz 2 OWiG), nicht aber bei […]
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OWiG §§ 67, 71 Abs. 1, 72 Abs. 3 Satz 2 StVG § 25 Abs. 2a
Das Verschlechterungsverbot gilt im erstinstanzlichen gerichtlichen Bußgeldver-fahren kraft besonderer gesetzlicher Bestimmung nur bei einer Entscheidung durch Beschluss im schriftlichen Verfahren (§ 72 Abs. 3 Satz 2 OWiG), nicht aber bei […]
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