Wer hin­ter einem Fahr­schul­fahr­zeug, das als sol­ches gekenn­zeich­net ist, fährt, muss sei­nen Abstand so wäh­len, dass er auch bei einem unan­ge­pass­ten Fahr­ver­hal­ten des Fahr­an­fän­gers — hier Abbrem­sen ohne zwin­gen­den Grund — noch recht­zei­tig anhal­ten kann.

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