- Startseite
- Der Verband
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Privatsphäre-Einstellungen ändern
- Historie der Privatsphäre-Einstellungen
- Einwilligungen widerrufen
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- Keine Extrakosten für den Kostenbescheid – Gebührenpraxis der Stadt Dortmund bei Abschleppmaßnahmen rechtswidrig
- § 31a Abs 1 StVZO, § 80 Abs 3 VwGO
- Dieselskandal, Leasinggeber, Vorteilsausgleichung, Nutzungsvorteile, Restwertanrechnung, kleiner Schadenersatz, sekundäre Darlegungslast
- Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsum
- § 439 Abs 5 BGB
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Verkehrsrecht
-
BGB § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 1, § 249 A, Ha, Hb, § 252
a) Lassen sich bei dem vorübergehenden Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines ausschließlich gewerblich genutzten Fahrzeugs die materiellen Auswirkungen des Ausfalls des Fahrzeugs quantifizieren, kann eine (abstrakte) Nutzungsausfallentschädigung nicht verlangt werden. Das […]
-
BGB § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 1, § 249 A, Ha, Hb, § 252
a) Lassen sich bei dem vorübergehenden Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines ausschließlich gewerblich genutzten Fahrzeugs die materiellen Auswirkungen des Ausfalls des Fahrzeugs quantifizieren, kann eine (abstrakte) Nutzungsausfallentschädigung nicht verlangt werden. Das […]
-
ZPO § 85 Abs. 2
Beauftragt der Prozessbevollmächtigte einer Partei einen anderen Rechtsanwalt damit, eine Berufungsschrift zu erstellen, zu unterschreiben und wegen des mit Ende des Tages eintretenden Ablaufs der Berufungsfrist an das Berufungsgericht zu […]
-
ZPO § 85 Abs. 2
Beauftragt der Prozessbevollmächtigte einer Partei einen anderen Rechtsanwalt damit, eine Berufungsschrift zu erstellen, zu unterschreiben und wegen des mit Ende des Tages eintretenden Ablaufs der Berufungsfrist an das Berufungsgericht zu […]
-
-
-
-
-
-