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Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
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Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Verkehrsrecht
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ZPO §321 Abs.2, §329 Abs.2
Die zweiwöchige Frist zur Stellung eines Ergänzungsantrags entsprechend §321 Abs. 2 ZPO beginnt bei einem Beschluss, der nicht förmlich zugestellt werden muss, mit dessen formloser Mitteilung. Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=6&nr=93261&pos=194&anz=581
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ZPO §321 Abs.2, §329 Abs.2
Die zweiwöchige Frist zur Stellung eines Ergänzungsantrags entsprechend §321 Abs. 2 ZPO beginnt bei einem Beschluss, der nicht förmlich zugestellt werden muss, mit dessen formloser Mitteilung. Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=6&nr=93261&pos=194&anz=581
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BGB § 823 Abs. 1 (Ae.), § 249 Abs.2 Satz 1 (Ga.), § 903
Der Leasingnehmer, der die Pflicht zur Instandsetzung des Leasingfahrzeuges gegenüber dem Leasinggeber und Eigentümer für jeden Schadensfall über-nommen und im konkreten Schadensfall nicht erfüllt hat, kann nicht ohne Zu-stimmung (§182 […]
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BGB § 823 Abs. 1 (Ae.), § 249 Abs.2 Satz 1 (Ga.), § 903
Der Leasingnehmer, der die Pflicht zur Instandsetzung des Leasingfahrzeuges gegenüber dem Leasinggeber und Eigentümer für jeden Schadensfall über-nommen und im konkreten Schadensfall nicht erfüllt hat, kann nicht ohne Zu-stimmung (§182 […]
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