Der Leasingnehmer, der die Pflicht zur Instandsetzung des Leasingfahrzeuges gegenüber dem Leasinggeber und Eigentümer für jeden Schadensfall über-nommen und im konkreten Schadensfall nicht erfüllt hat, kann nicht ohne Zu-stimmung (§182 BGB) des Eigentümers gemäß §249 Abs.2 Satz1 BGB vom Schädiger statt der Herstellung die fiktiven Herstellungskosten verlangen.

Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=8&nr=93084&pos=245&anz=581