- Startseite
- Der Verband
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Kontakt & Impressum
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- OLG Frankfurt am Main: Einsichtsrechte von Bußgeldempfängern in Messunterlagen
- Oberlandesgericht Hamm: Das Umschubsen einer Geschwindigkeitsmessanlage ist strafbar
- § 323 BGB, § 346 BGB, § 434 BGB, § 437 BGB, § 440 BGB, § 442 BGB, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 2 S 2 EGV 715/2007
- 1. Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem bei unklarer Verkehrslage überholenden PKW und einem unter Verstoß gegen die Pflicht zur doppelten Rückschau nach links abbiegenden LKW 2. Zur Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs für einen unfallbedingt beschädigten LKW
- Keine Entlastung wegen behaupteter verwirrender Beschilderung bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431 97991610
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Verkehrsrecht
-
Ordnungswidrigkeitenrecht, Geschwindigkeitsmessung mit TRAFFIPAX Traffistar S 350
Zur Bedeutung des so. Schlosssymbols im Rahmen der Auswertung von Messdaten einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage. Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2019/1_RBs_416_18_Beschluss_20190410.html
-
Ordnungswidrigkeitenrecht, Geschwindigkeitsmessung mit TRAFFIPAX Traffistar S 350
Zur Bedeutung des so. Schlosssymbols im Rahmen der Auswertung von Messdaten einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage. Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2019/1_RBs_416_18_Beschluss_20190410.html
-
§§ 80 Abs. 4 S. 2 OWiG, 346 Abs. 1 StPO;; §§ 80 Abs. 3 S. 3 OWiG, 345 Abs. 1, 44, 46 StPO
1. Die dem Tatrichter gemäß § 346 Abs. 1 StPO obliegende Prüfung, ob die Revisionsanträge in der Form des § 345 Abs. 2 StPO angebracht worden sind, erstreckt sich nicht […]
-
§§ 80 Abs. 4 S. 2 OWiG, 346 Abs. 1 StPO;; §§ 80 Abs. 3 S. 3 OWiG, 345 Abs. 1, 44, 46 StPO
1. Die dem Tatrichter gemäß § 346 Abs. 1 StPO obliegende Prüfung, ob die Revisionsanträge in der Form des § 345 Abs. 2 StPO angebracht worden sind, erstreckt sich nicht […]
-
-
-
-
-
-