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Aktuelles
- OLG Frankfurt am Main: Einsichtsrechte von Bußgeldempfängern in Messunterlagen
- Oberlandesgericht Hamm: Das Umschubsen einer Geschwindigkeitsmessanlage ist strafbar
- § 323 BGB, § 346 BGB, § 434 BGB, § 437 BGB, § 440 BGB, § 442 BGB, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 2 S 2 EGV 715/2007
- 1. Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem bei unklarer Verkehrslage überholenden PKW und einem unter Verstoß gegen die Pflicht zur doppelten Rückschau nach links abbiegenden LKW 2. Zur Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs für einen unfallbedingt beschädigten LKW
- Keine Entlastung wegen behaupteter verwirrender Beschilderung bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431 97991610
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Verkehrsrecht
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Oberlandesgericht Hamm: Unterliegt ein Taschenrechner einem Benutzungsverbot am Steuer?
Handelt es sich bei einem elektronischen Taschenrechner um ein elektronisches Gerät, das – wie beispielsweise auch ein Mobiltelefon – der Information dient oder zu dienen bestimmt ist? Diese Rechtsfrage möchte […]
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Handelt es sich bei einem elektronischen Taschenrechner um ein elektronisches Gerät, das – wie beispielsweise auch ein Mobiltelefon – der Information dient oder zu dienen bestimmt ist? Diese Rechtsfrage möchte […]
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AVB Unfallversicherung (hier AUB 1999 Ziffer 9.1 und 9.4); BGB § 242 Cc
a) Das Fehlen eines Neubemessungsvorbehalts im Sinne von Ziffer 9.4 Satz3 AUB in der Erklärung des Unfallversicherers über die Leistungspflicht zur Erstbemessung der Invalidität nach Ziffer 9.1 Satz 1 AUB […]
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fahrlässige Tötung, Straßenverkehr, Mitverschulden des Geschädigten, Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs, maßgeblicher Zeitpunkt, kritische Verkehrssituation
, Beschluss vom 02.10.2019 Ein Mitverschulden des Geschädigten kann die Voraussehbarkeit eines Unfalls für den Täter ausschließen, sofern es in einem gänzlich vernunftswidrigen oder außerhalb der Lebenserfahrung liegendem Verhalten liegt. […]
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