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Aktuelles
- Die Mitfahrt mit einem erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann grundsätzlich ein Mitverschulden des Beifahrers begründen, da mit einer solchen Fahrt eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit einhergeht. Die Erkennbarkeit der Alkoholisierung muss aber von der Gegenseite dargelegt und nachgewiesen werden.
- Weitere Entscheidung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- vorsätzliche sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- Berücksichtigung von Mängeln beim Minderwertausgleich nach regulärem Ende eines Leasingvertrages
- sale-and-rent-back-Geschäftsmodell
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Posts by VdVKA
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BGB § 826 H
BGH, Beschluss vom 09.02.2021, AZ VI ZR 405/19 Ausgabe: 2/3-2021 Zur sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen […]
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ZPO § 559
BGH, Beschluss vom 05.02.2021, AZ VI ZR 573/20 Ausgabe: 12-2020 / 1-2021 Eine Klageänderung in der Revisionsinstanz ist grundsätzlich unzulässig. Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…
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SGB X § 116 Abs. 1 Satz 1
BGH, Beschluss vom 05.02.2021, AZ VI ZR 125/20 Ausgabe: 2/3-2021 a) Der Wortlaut des § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X setzt lediglich eine Leistungspflicht voraus. Geht es um […]
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SGB X § 116 Abs. 1 Satz 1
BGH, Beschluss vom 05.02.2021, AZ VI ZR 125/20 Ausgabe: 2/3-2021 a) Der Wortlaut des § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X setzt lediglich eine Leistungspflicht voraus. Geht es um […]
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