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- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Fahrtenbuchauflage – Die Angabe einer „Briefkastenadresse“ und fiktiver Personalien ist keine ausreichende Mitwirkung im Verfahren
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Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
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Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Posts by VdVKA
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Überschreiten der Richtgeschwindigkeit muss keine Haftungsquote begründen
Verursacht ein vom rechten auf den linken Fahrstreifen einer Autobahn wechselnder Verkehrsteilnehmer einen Auffahrunfall, weil er den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet, kann dem auffahrenden Verkehrsteilnehmer 100 %-iger Schadensersatz zustehen, auch […]
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Fußgängerunfall auf Radweg – OLG Hamm klärt die Haftung
(Kiel) Die das Überqueren einer Straße regelnde Fußgängerampel gilt nicht für einen Radweg, der durch einen Gehweg von der Fußgängerfurt der Straße getrennt ist. Kollidiert ein unaufmerksam auf einen solchen […]
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Bundesgerichtshof entscheidet in drei sogenannten „Raser-Fällen
Der u.a. für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Revisionen in drei sogenannten „Raser-Fällen“ entschieden. Urteil vom 1. März 2018 – 4 StR 399/17 – der Berliner […]
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