- Startseite
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Kontakt & Impressum
- Der Vorstand
- Landesregionalleitungen
- Fachausschüsse
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- Pkw-Entzug: Entschädigungssatz für über fünf Jahre alten PKW ist bei Schwacke-Liste um eine Gruppe herabzustufen
- Verkehrsunfall im Zusammenhang mit unzulässigem Überholen und Rechtsabbiegen in ein Grundstück: Zur Haftungsverteilung bei Überholen trotz unklarer Verkehrslage, wenn der vorausfahrende Rechtsabbieger vor dem Abbiegen nach links ausholt
- Messprotokoll mit eingescannter Unterschrift
- § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV, § 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB
- BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 Ga, Gb, Ca, Cb
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Tel: 0431 – 974 3030
Fax: 0431 – 974 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Verkehrsrecht
-
Zweitunfall auf Autobahn ohne Berührung mit dem liegengebliebenen Kfz aus dem Erstunfall
1. Das Haftungsmerkmal „bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ in § 7 Abs. 1 StVG ist entsprechend dem Schutzzweck der Norm weit auszulegen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 26. März 2019 […]
-
Zweitunfall auf Autobahn ohne Berührung mit dem liegengebliebenen Kfz aus dem Erstunfall
1. Das Haftungsmerkmal „bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ in § 7 Abs. 1 StVG ist entsprechend dem Schutzzweck der Norm weit auszulegen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 26. März 2019 […]
-
Deliktische Haftung für nach Offenlegung des Dieselabgasskandals erworbene Dieselfahrzeuge
1. Die Sittenwidrigkeit des Handelns der Beklagten, die eine Prüfstanderkennungssoftware installiert und hierdurch das Kraftfahrtbundesamt sowie alle zukünftigen Fahrzeugerwerber getäuscht hatte, endet mit der Offenlegung dieses Sachverhalts im Herbst 2015. […]
-
Deliktische Haftung für nach Offenlegung des Dieselabgasskandals erworbene Dieselfahrzeuge
1. Die Sittenwidrigkeit des Handelns der Beklagten, die eine Prüfstanderkennungssoftware installiert und hierdurch das Kraftfahrtbundesamt sowie alle zukünftigen Fahrzeugerwerber getäuscht hatte, endet mit der Offenlegung dieses Sachverhalts im Herbst 2015. […]
-
-
-
-
-
-