- Startseite
- Der Verband
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Kontakt & Impressum
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Nachträgliche Urteilsbegründung bei gerichtlichem Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots und Antrag der Staatsanwaltschaft auf schriftliche Urteilsbegründung; tatrichterliche Würdigung der Warn- und Denkzettelfunktion des Fahrverbots
- § 329 Abs. 2 S. 1 StPO
- § 23 Abs. 1a StVO
- Isolierte Anordnung einer Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Differenzschaden, Software-Update
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Posts by VdVKA
-
-
Oberlandesgericht Köln: Zur Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten
(Kiel) Wer sich in Sandalen einem bergab rollenden PKW entgegenstellt und dabei gravierende Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden entgegenhalten lassen. Zu einer vollständigen Aufhebung der Haftung führt […]
-
Oberlandesgericht Köln: Mensch gegen Maschine – Zur Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten
, Beschluss vom 11.07.2019 Wer sich in Sandalen einem bergab rollenden PKW entgegenstellt und dabei gravierende Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden entgegenhalten lassen. Zu einer vollständigen Aufhebung […]
-
Oberlandesgericht Köln: Mensch gegen Maschine – Zur Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten
Wer sich in Sandalen einem bergab rollenden PKW entgegenstellt und dabei gravierende Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden entgegenhalten lassen. Zu einer vollständigen Aufhebung der Haftung führt dies […]
-
-
-
-
-
-