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Aktuelles
- Die Mitfahrt mit einem erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann grundsätzlich ein Mitverschulden des Beifahrers begründen, da mit einer solchen Fahrt eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit einhergeht. Die Erkennbarkeit der Alkoholisierung muss aber von der Gegenseite dargelegt und nachgewiesen werden.
- Weitere Entscheidung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- vorsätzliche sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- Berücksichtigung von Mängeln beim Minderwertausgleich nach regulärem Ende eines Leasingvertrages
- sale-and-rent-back-Geschäftsmodell
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Posts by VdVKA
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StVO § 7 Abs. 5 Satz 1
BGH, Beschluss vom 25.04.2022, AZ VI ZR 1308/20 Ausgabe: 03/04-2022 Im Rahmen des § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO ist „anderer Verkehrsteilnehmer“ nur ein Teilnehmer des fließenden Verkehrs, also […]
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ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2
BGH, Beschluss vom 11.04.2022, AZ VIa ZB 4/21 Ausgabe: 03/04-2022 Zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung in einem sogenannten Dieselfall. Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…
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BGB § 31, § 826 (Gd)
BGH, Beschluss vom 11.04.2022, AZ VI ZR 475/19 Ausgabe: 03/04-2022 Zur Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer des gebrauchten Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Darlegungserfordernisse […]
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