- Startseite
- Der Verband
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Privatsphäre-Einstellungen ändern
- Historie der Privatsphäre-Einstellungen
- Einwilligungen widerrufen
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- Die Mitfahrt mit einem erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann grundsätzlich ein Mitverschulden des Beifahrers begründen, da mit einer solchen Fahrt eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit einhergeht. Die Erkennbarkeit der Alkoholisierung muss aber von der Gegenseite dargelegt und nachgewiesen werden.
- Weitere Entscheidung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- vorsätzliche sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- Berücksichtigung von Mängeln beim Minderwertausgleich nach regulärem Ende eines Leasingvertrages
- sale-and-rent-back-Geschäftsmodell
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Posts by VdVKA
-
HGB § 377 Abs. 3
BGH, Beschluss vom 05.01.2023, AZ VIII ZR 383/20 Ausgabe: 01-2023 a) Der Verkäufer kann jederzeit und auch stillschweigend auf die Rechtsfolgen aus § 377 Abs. 2, 3 HGB – beziehungsweise […]
-
BGB § 295, § 826 (Gd), § 849
BGH, Beschluss vom 04.01.2023, AZ VI ZR 376/20 Ausgabe: 01-2023 Zur Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall (hier: Deliktszinsen, Annahmeverzug). […]
-
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im sogenannten „Ku’damm-Raser-Fall“
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.12.2022, AZ 2 BvR 1404/20 Ausgabe: 12/2022 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die […]
-
Darlegungs- und Beweislast für den Einwand eines hypothetisch alternativen Fahrzeugerwerbs
OLG Celle, Beschluss vom 20.12.2022, AZ 7 U 299/22 Ausgabe: 12/2022 a) Der Fahrzeughersteller hat – die Beachtlichkeit des Einwands unterstellt – darzulegen und zu beweisen, dass der Geschädigte einen […]
-
-
-
-
-
-