- Startseite
- Der Verband
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Kontakt & Impressum
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- BGH zur Auslegung von Klauseln in einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit einer Dieselklage
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Fahrtenbuchauflage – Die Angabe einer „Briefkastenadresse“ und fiktiver Personalien ist keine ausreichende Mitwirkung im Verfahren
- Tippen auf E-Zigaretten-Display am Steuer ist verboten
- Haftung bei Kollision zwischen Bus nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver durchführendem PKW
- Volkswagen verwendet unzulässige Abschalteinrichtungen
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Posts by VdVKA
-
Oberlandesgericht Hamm: Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen – Unfallverursacher ohne Bewährung
(Kiel) Ein nicht vorbestrafter Fahrer eines Kraftfahrzeugs, der bei einem vorsätzlich verkehrswidrigen Überholmanöver einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Verkehrsteilnehmer tödlich und drei weitere z.T. schwer verletzt werden, kann mit […]
-
Oberlandesgericht Hamm: Beifahrer kann für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bestraft werden
(Kiel) Öffnet ein Beifahrer die Beifahrertür eines fahrenden Pkw, um einen neben dem Fahrzeug befindlichen Radfahrer auffahren zu lassen oder zu einem riskanten Ausweichmanöver zu zwingen, kann er wegen gefährlichen […]
-
Oberlandesgericht Hamm zu riskanten Geschäfte mit Kraftfahrzeugen
(Kiel) Aufgrund zwei soeben entschiedener Fälle hat sich das Oberlandesgericht Hamm veranlasst gesehen auf die Risiken beim ʺschnellenʺ privaten Verkauf und Kauf von Fahrzeugen unter Nutzung des Internets hinzuweisen. Darauf […]
-
OLG Hamm klärt Fragen des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen
(Kiel) Allein die Meldung von Glatteisbildung verpflichtet eine Kommune nicht zum Winterdienst auf Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung. Das, so der Moerser Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht Bertil Jakobson, Leiter des […]
-
-
-
-
-
-