(Kiel) In einer Ent­schei­dung vom 20.10.2009 hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) neue Grund­sät­ze zur Höhe der Stun­den­sät­ze im Rah­men der Repa­ra­tur­kos­ten­ab­rech­nung nach einem Ver­kehrs­un­fall aufgestellt. 

Dar­auf ver­weist der Kie­ler Rechts­an­walt Jens Klar­mann, Prä­si­dent des VdVKA — Ver­band deut­scher Ver­kehrsrechs­an­wäl­te e. V. mit Sitz in Kiel unter Hin­weis auf das Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) vom 20. Okto­ber 2009 — Az.: VI ZR 53/09.

Der Klä­ger macht gegen den Beklag­ten rest­li­chen Scha­dens­er­satz aus einem Ver­kehrs­un­fall gel­tend. Dabei wur­de das Fahr­zeug des Klä­gers, ein zum Unfall­zeit­punkt ca. 9½ Jah­re alter VW Golf mit einer Lauf­leis­tung von über 190.000km, beschädigt.

Die Haf­tung des Beklag­ten steht dem Grun­de nach außer Streit. Die Par­tei­en strei­ten nur noch um die Fra­ge, ob sich der Klä­ger im Rah­men der fik­ti­ven Abrech­nung sei­nes Fahr­zeug­scha­dens auf nied­ri­ge­re Stun­den­ver­rech­nungs­sät­ze einer ihm vom Schä­di­ger bzw. von des­sen Haft­pflicht­ver­si­che­rer benann­ten “frei­en Karos­se­rie­fach­werk­statt” ver­wei­sen las­sen muss oder ob er auf der Grund­la­ge des von ihm vor­ge­leg­ten Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­tens die Stun­den­ver­rech­nungs­sät­ze einer mar­ken­ge­bun­de­nen VW-Fach­werk­statt erstat­tet ver­lan­gen kann.

Der für das Scha­dens­er­satz­recht zustän­di­ge VI. Zivil­se­nat des Bun­des­ge­richts­hof hat an sei­ner bereits im sog. Por­sche-Urteil (BGHZ 155, 1) geäu­ßer­ten Rechts­auf­fas­sung fest­ge­hal­ten, dass der Geschä­dig­te sei­ner Scha­dens­be­rech­nung grund­sätz­lich die übli­chen Stun­den­ver­rech­nungs­sät­ze einer mar­ken­ge­bun­de­nen Fach­werk­statt zugrun­de legen darf, die ein von ihm ein­ge­schal­te­ter Sach­ver­stän­di­ger als Wert auf dem all­ge­mei­nen regio­na­len Markt ermit­telt hat, betont Klarmann.

Will der Schä­di­ger den Geschä­dig­ten unter dem Gesichts­punkt der Scha­dens­min­de­rungs­pflicht im Sin­ne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine güns­ti­ge­re Repa­ra­tur­mög­lich­keit in einer mühe­los und ohne Wei­te­res zugäng­li­chen “frei­en Fach­werk­statt” ver­wei­sen, muss der Schä­di­ger dar­le­gen und ggf. bewei­sen, dass eine Repa­ra­tur in die­ser Werk­statt vom Qua­li­täts­stan­dard her der Repa­ra­tur in einer mar­ken­ge­bun­de­nen Fach­werk­statt entspricht.

Ist dies der Fall, kann es für den Geschä­dig­ten gleich­wohl unter dem Gesichts­punkt der Scha­dens­min­de­rungs­pflicht unzu­mut­bar sein, sich auf eine Repa­ra­tur­mög­lich­keit in die­ser Werk­statt ver­wei­sen zu las­sen. Dies gilt ins­be­son­de­re für Fahr­zeu­ge bis zum Alter von 3 Jah­ren. Denn bei neu­en bzw. neu­wer­ti­gen Kraft­fahr­zeu­gen muss sich der Geschä­dig­te im Rah­men der Scha­dens­ab­rech­nung grund­sätz­lich nicht auf ande­re Repa­ra­tur­mög­lich­kei­ten ver­wei­sen las­sen, die ihm bei einer spä­te­ren Inan­spruch­nah­me von Gewähr­leis­tungs­rech­ten, einer Her­stel­ler­ga­ran­tie und/oder Kulanz­leis­tun­gen Schwie­rig­kei­ten berei­ten könnten.

Auch bei älte­ren Kraft­fahr­zeu­gen kann es für den Geschä­dig­ten unzu­mut­bar sein, sich im Rah­men der Scha­dens­ab­rech­nung auf eine alter­na­ti­ve Repa­ra­tur­mög­lich­keit außer­halb einer mar­ken­ge­bun­de­nen Fach­werk­statt ver­wei­sen zu las­sen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Geschä­dig­te kon­kret dar­legt, dass er sein Kraft­fahr­zeug bis­her stets in der mar­ken­ge­bun­de­nen Fach­werk­statt hat war­ten und repa­rie­ren las­sen oder sein beson­de­res Inter­es­se an einer sol­chen Repa­ra­tur durch eine kon­kre­te Repa­ra­tur­rech­nung belegt.

Im Streit­fall war das Urteil des Beru­fungs­ge­richts bereits des­halb auf­zu­he­ben und an das Beru­fungs­ge­richt zurück­zu­ver­wei­sen, weil die­ses zur Gleich­wer­tig­keit der auf­ge­zeig­ten alter­na­ti­ven Repa­ra­tur­mög­lich­keit noch kei­ne Fest­stel­lun­gen getrof­fen hatte.

Klar­mann emp­fahl, dies zu beach­ten und ggfs. recht­li­chen Rat in Anspruch zu neh­men, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA — Ver­band deut­scher Ver­kehrs­rechts­an­wäl­te e. V. — www.vdvka.de — verwies.

 

 

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