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- Verkehrsunfall im Zusammenhang mit unzulässigem Überholen und Rechtsabbiegen in ein Grundstück: Zur Haftungsverteilung bei Überholen trotz unklarer Verkehrslage, wenn der vorausfahrende Rechtsabbieger vor dem Abbiegen nach links ausholt
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Tel: 0431 – 974 3030
Fax: 0431 – 974 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Archive for April, 2019
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BGB § 675 Abs. 1, § 280 Abs. 1
Zur Frage, inwieweit sich ein Rechtsanwalt auf Angaben seines Mandanten über den Zeitpunkt des Zugangs eines Kündigungsschreibens verlassen darf. Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=77a1ba931ed74506232a827688e57595&nr=93264&pos=0&anz=1
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BGB § 675 Abs. 1, § 280 Abs. 1
Zur Frage, inwieweit sich ein Rechtsanwalt auf Angaben seines Mandanten über den Zeitpunkt des Zugangs eines Kündigungsschreibens verlassen darf. Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=77a1ba931ed74506232a827688e57595&nr=93264&pos=0&anz=1
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Überholen bei unklarer Verkehrslage, Schutzzweck der Norm
1. § 5 StVO schützt nicht den -untergeordneten- Querverkehr, sondern lediglich den gleichgerichteten Gegenverkehr. 2. Bei Vorliegen eines Schienbeinkopfbruches, einer distalen Außenknöchelfraktur, multiplen Hautabschürfungen im Bereich des rechten Oberschenkels und […]
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Überholen bei unklarer Verkehrslage, Schutzzweck der Norm
1. § 5 StVO schützt nicht den -untergeordneten- Querverkehr, sondern lediglich den gleichgerichteten Gegenverkehr. 2. Bei Vorliegen eines Schienbeinkopfbruches, einer distalen Außenknöchelfraktur, multiplen Hautabschürfungen im Bereich des rechten Oberschenkels und […]
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