1. Ein Ver­weis auf auf elek­tro­ni­schen Spei­cher­me­di­en ent­hal­te­ne Bild­da­tei­en ist von § 267 Abs. 1 S. 3 StPO nicht abgedeckt.

2. Zu den Dar­stel­lungs­an­for­de­run­gen an die Beweis­wür­di­gung bei Ver­wen­dung eines anthro­po­lo­gi­schen Gutachtens.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2019/4_RBs_17_19_Beschluss_20190204.html