- Startseite
- Der Verband
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Kontakt & Impressum
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- BGH zur Auslegung von Klauseln in einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit einer Dieselklage
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Fahrtenbuchauflage – Die Angabe einer „Briefkastenadresse“ und fiktiver Personalien ist keine ausreichende Mitwirkung im Verfahren
- Tippen auf E-Zigaretten-Display am Steuer ist verboten
- Haftung bei Kollision zwischen Bus nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver durchführendem PKW
- Volkswagen verwendet unzulässige Abschalteinrichtungen
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Archive for Juni, 2018
-
Oberlandesgericht Hamm: „Fußgängerunfall in „70 km/h-Zone“ – OLG Hamm beurteilt die Haftung“
Verunfallt ein Fußgänger, der die Fahrbahn unter Missachtung des Fahrzeugverkehrs betritt, mit einem Pkw, der die auf 70 km/h be-schränkte, zulässige Höchstgeschwindigkeit um 11 km/h überschreitet oder zu spät auf […]
-
Oberlandesgericht Hamm: „Fußgängerunfall in „70 km/h-Zone“ – OLG Hamm beurteilt die Haftung“
Verunfallt ein Fußgänger, der die Fahrbahn unter Missachtung des Fahrzeugverkehrs betritt, mit einem Pkw, der die auf 70 km/h be-schränkte, zulässige Höchstgeschwindigkeit um 11 km/h überschreitet oder zu spät auf […]
-
Oberlandesgericht Hamm: „Fußgängerunfall in „70 km/h-Zone“ – OLG Hamm beurteilt die Haftung“
Verunfallt ein Fußgänger, der die Fahrbahn unter Missachtung des Fahrzeugverkehrs betritt, mit einem Pkw, der die auf 70 km/h be-schränkte, zulässige Höchstgeschwindigkeit um 11 km/h überschreitet oder zu spät auf […]
-
Oberlandesgericht Hamm: Schon nach 6 Wochen und 3.300 km kein Neuwagen mehr
Ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km kann nicht mehr als Neuwagen angesehen werden. Unter Hinweis hierauf hat der 9. Zivilsenat des […]
-
-
-
-
-