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- Der Betroffene ist als Rechtsbeschwerdeführer auch dann beschwert, wenn das Tatgericht vom Fahrverbot als härtere Sanktion abgesehen und stattdessen das Regelbußgeld erhöht hat.
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Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Tel: 0431 – 974 3030
Fax: 0431 – 974 3055
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