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Aktuelles
- Die Mitfahrt mit einem erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann grundsätzlich ein Mitverschulden des Beifahrers begründen, da mit einer solchen Fahrt eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit einhergeht. Die Erkennbarkeit der Alkoholisierung muss aber von der Gegenseite dargelegt und nachgewiesen werden.
- Weitere Entscheidung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- vorsätzliche sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- Berücksichtigung von Mängeln beim Minderwertausgleich nach regulärem Ende eines Leasingvertrages
- sale-and-rent-back-Geschäftsmodell
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Verkehrsrecht
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ZPO § 256 Abs. 1
BGH, Beschluss vom 11.07.2025, AZ VI ZR 277/24 Ausgabe: 07 – 2025 Zum Wegfall des Feststellungsinteresses bei einem Klageantrag auf Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige materielle Schäden nach einem Verkehrsunfall. […]
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Beurteilung der Haftungsquoten eines Verkehrsunfalles
OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2025, AZ 6 U 151/24 Ausgabe: 06 – 2025 Das erstinstanzliche Gericht übergeht bei der Beurteilung der Haftungsquoten eines Verkehrsunfalles den wesentlichen Vortrag einer Partei zum […]
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BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 (Ga, Gb)
BGH, Beschluss vom 23.06.2025, AZ VI ZR 174/24 Ausgabe: 06 – 2025 Macht ein Sicherungsgeber nach einem Verkehrsunfall einen an dem sicherungsübereigneten Fahrzeug entstandenen Sachschaden allein als fremden Schaden des […]
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Berechnung des Nutzungsvorteils
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.06.2025, AZ 6 U 178/22 Ausgabe: 06 – 2025 Zur Berechnung des Nutzungsvorteils, den der Geschädigte sich auf einen Anspruch wegen Erwerbs eines mit unzulässiger Abschalteinrichtung […]
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