- Startseite
- Der Verband
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Kontakt & Impressum
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- BGH zur Auslegung von Klauseln in einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit einer Dieselklage
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Fahrtenbuchauflage – Die Angabe einer „Briefkastenadresse“ und fiktiver Personalien ist keine ausreichende Mitwirkung im Verfahren
- Tippen auf E-Zigaretten-Display am Steuer ist verboten
- Haftung bei Kollision zwischen Bus nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver durchführendem PKW
- Volkswagen verwendet unzulässige Abschalteinrichtungen
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Posts by VdVKA
-
ZPO § 531 Abs. 2 (Unfall nach Inzahlungnahme eines Fahrzeugs und danach deswegen Annahmeverweigerung)
a) Der Vortrag einer Partei, dass ein Gestaltungsrecht erst nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung ausgeübt worden ist (hier: Widerruf gemäß §§ 312b, 312g, 355 f. BGB), ist in der […]
-
BGB § 823 Abs. 1 Aa, F, §§ 249 Ha, 253
Verlangt der Geschädigte für erlittene Körperverletzungen uneingeschränkt ein Schmerzensgeld, so werden durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes alle diejenigen Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und […]
-
BGB § 823 Abs. 1 Aa, F, §§ 249 Ha, 253
Verlangt der Geschädigte für erlittene Körperverletzungen uneingeschränkt ein Schmerzensgeld, so werden durch den Klageantrag nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes alle diejenigen Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und […]
-
ZPO § 233 D, Fd
a) Der Anwalt muss durch allgemeine Anweisung im Rahmen der Büroorganisation sicherstellen, dass bei Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist in den Fristenkalender zugleich eine ausreichende Vorfrist eingetragen wird; unter dieser Voraussetzung kann […]
-
-
-
-
-
-