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Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
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Internet-Adresse:
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§ 23 Abs 1 Buchst a StVO
Bereits das Halten eines Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeuges ist ein Verstoß gegen § 23 Abs 1a StVO n.F. Auf den Grund des Haltens kommt es nicht an. Weitere […]
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§ 23 Abs 1 Buchst a StVO
Bereits das Halten eines Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeuges ist ein Verstoß gegen § 23 Abs 1a StVO n.F. Auf den Grund des Haltens kommt es nicht an. Weitere […]
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§ 23 Abs 1 Buchst a StVO
Bereits das Halten eines Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeuges ist ein Verstoß gegen § 23 Abs 1a StVO n.F. Auf den Grund des Haltens kommt es nicht an. Weitere […]
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BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 Gb; ZPO § 287
Legt der Geschädigte oder der an seine Stelle getretene Zessionar lediglich die unbeglichene Rechnung über die Sachverständigenkosten vor, genügt ein einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder Haftpflichtversicherer, […]
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