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Aktuelles
- EuGH: Ein Automobilhersteller kann sich nicht deshalb von seiner Haftung für eine unzulässige Abschalteinrichtung entlasten, weil eine EG-Typgenehmigung vorliegt
- BGH: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz
- Nötigung, Straßenverkehr, Behinderung, Abbremsen, Ziel des Handelns
- Fahrverbot: Existenzgefährdung bei uneinsichtigem Wiederholungstäter unbeachtlich
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Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
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Internet-Adresse:
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StVG § 7 Abs. 1
BGH, Beschluss vom 10.04.2024, AZ VI ZR 80/23 Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion nach § 7 Abs. 1 StVG (Kontaminierung von Trauben durch Austritt von […]
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BGB § 823 Bf, § 826 E, Ga, H; EG-FGV § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1; Verordnung (EG) 715/2007 Art. 5
BGH, Beschluss vom 08.04.2024, AZ VI ZR 236/20 Zur deliktischen Haftung des Motorenherstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung gegenüber einem Fahrzeugkäufer, der bei Erwerb des Fahrzeugs […]
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BGB § 242 A, § 823 F, § 826 E
BGH, Beschluss vom 04.04.2024, AZ VI ZR 466/19 Im Rahmen der deliktischen Vorteilsausgleichung entspricht der Wert der während der Leasingzeit erlangten Nutzungsvorteile eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich der Höhe nach den vereinbarten […]
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