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Aktuelles
- Die Mitfahrt mit einem erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann grundsätzlich ein Mitverschulden des Beifahrers begründen, da mit einer solchen Fahrt eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit einhergeht. Die Erkennbarkeit der Alkoholisierung muss aber von der Gegenseite dargelegt und nachgewiesen werden.
- Weitere Entscheidung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- vorsätzliche sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- Berücksichtigung von Mängeln beim Minderwertausgleich nach regulärem Ende eines Leasingvertrages
- sale-and-rent-back-Geschäftsmodell
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Posts by VdVKA
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Beschluss OLG Düsseldorf vom 15.02.2018 – IV-2 RBs 16/18
Der Tatrichter darf einen Entbindungsantrag (§ 73 Abs. 2 OWiG) ablehnen, wenn die Anwesenheit des Betroffenen ausgehend von seinen, in Einklang mit § 261 StPO stehenden Erwägungen im Sinne des […]
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StPO § 261 OWiG § 31 Abs. 1
Die Erkenntnisse zu Taten, deren Ahndung wegen Verfolgungsverjährung ausgeschlossen ist, können bei der Beweiswürdigung als Indiztatsachen zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden. Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2017/IV_2_RBs_178_17_Beschluss_20171120.html
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Beweisverwertungsverbot bei freiwilliger Mitwirkung an neurologisch-physiologischen Tests im Rahmen einer Verkehrskontrolle zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit infolge von Cannabiskonsum
Wird ein Beschuldigter im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten, ohne dass zuvor ein Fahrfehler festgestellt werden konnte, so begründet eine freiwillige Mitwirkung an neurologisch-physiologischen Test zur Überprüfung seiner Fahrtüchtigkeit in der […]
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StPO § 261 OWiG § 31 Abs. 1
Die Erkenntnisse zu Taten, deren Ahndung wegen Verfolgungsverjährung ausgeschlossen ist, können bei der Beweiswürdigung als Indiztatsachen zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden. Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2017/IV_2_RBs_178_17_Beschluss_20171120.html
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