- Startseite
- Der Verband
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Kontakt & Impressum
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- Beurteilung der Haftungsquoten eines Verkehrsunfalles
- BGB § 249 Abs. 2 Satz 1 (Ga, Gb)
- Berechnung des Nutzungsvorteils
- § 823 Abs. 2 BGB § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV
- Widerspruch durch schlüssiges Verhalten
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Posts by VdVKA
-
Oberlandesgericht Hamm: Juristische Klausuren rechtsfehlerhaft bewertet – Schadensersatzanspruch für „betroffenen“ Jurastudenten?
Amtspflichtwidrig falsch bewertete juristische Klausuren begründen keinen Schadensersatzanspruch des betroffenen Studenten, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Klausuren bei der Anwendung zutreffender Bewertungsmaßstäbe besser hätten bewertet werden müssen. Das […]
-
Sofortige Beschwerde – Unterschriftserfordernis
Eine von einem Rechtsanwalt eingereichte sofortige Beschwerde muss mit vollem Namen unterschrieben sein. Eine wissentlich und willentlich abgekürzte Unterschrift (nicht Ausschleifung der Unterschrift) ist nicht ausreichend, auch wenn der Rechtsanwalt […]
-
Oberlandesgericht Hamm: Juristische Klausuren rechtsfehlerhaft bewertet – Schadensersatzanspruch für „betroffenen“ Jurastudenten?
Amtspflichtwidrig falsch bewertete juristische Klausuren begründen keinen Schadensersatzanspruch des betroffenen Studenten, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Klausuren bei der Anwendung zutreffender Bewertungsmaßstäbe besser hätten bewertet werden müssen. Das […]
-
Sofortige Beschwerde – Unterschriftserfordernis
Eine von einem Rechtsanwalt eingereichte sofortige Beschwerde muss mit vollem Namen unterschrieben sein. Eine wissentlich und willentlich abgekürzte Unterschrift (nicht Ausschleifung der Unterschrift) ist nicht ausreichend, auch wenn der Rechtsanwalt […]
-
-
-
-
-
-