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Aktuelles
- Die Mitfahrt mit einem erkennbar alkoholbedingt Fahruntüchtigen kann grundsätzlich ein Mitverschulden des Beifahrers begründen, da mit einer solchen Fahrt eine erhöhte Unfallwahrscheinlichkeit einhergeht. Die Erkennbarkeit der Alkoholisierung muss aber von der Gegenseite dargelegt und nachgewiesen werden.
- Weitere Entscheidung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- vorsätzliche sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) bei der Verwendung eines Emissionskontrollsystems
- Berücksichtigung von Mängeln beim Minderwertausgleich nach regulärem Ende eines Leasingvertrages
- sale-and-rent-back-Geschäftsmodell
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Posts by VdVKA
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Haftung des Busfahrers beim Sturz eines Fahrgastes beim Anfahren
1. Der Fahrer eines Linienbusses braucht sich vor dem Anfahrvorgang nur dann zu vergewissern, ob ein Fahrgast Platz oder Halt im Wagen gefunden hat, wenn sich für ihn aufgrund einer […]
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Haftung des Busfahrers beim Sturz eines Fahrgastes beim Anfahren
1. Der Fahrer eines Linienbusses braucht sich vor dem Anfahrvorgang nur dann zu vergewissern, ob ein Fahrgast Platz oder Halt im Wagen gefunden hat, wenn sich für ihn aufgrund einer […]
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Schadensminderungspflicht des Unfallgeschädigten
Zur Frage, wann ein Verkehrsunfallgeschädigter im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, den Schaden aus eigenen Mitteln, z. B. durch Kreditaufnahme oder Inanspruchnahme einer bestehenden Vollkaskoversicherung vorzufinanzieren. Weitere Informationen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE212582018&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
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Schadensminderungspflicht des Unfallgeschädigten
Zur Frage, wann ein Verkehrsunfallgeschädigter im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, den Schaden aus eigenen Mitteln, z. B. durch Kreditaufnahme oder Inanspruchnahme einer bestehenden Vollkaskoversicherung vorzufinanzieren. Weitere Informationen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE212582018&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
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