- Startseite
- Der Verband
- Presse & Urteile
- Anwalt für Verkehrsrecht – Anwaltssuche
- Verkehrsrechtl. Gesetze
- Unfallskizze
- Kooperationspartner
- Buchtipps
- Mitglied werden
- VdVKA Zertifizierungen
- Veranstaltungen (§ 15 FAO)
- Fachanwaltslehrgänge
- Privatsphäre-Einstellungen ändern
- Historie der Privatsphäre-Einstellungen
- Einwilligungen widerrufen
- Terminvertretungen
- Verkehrsrechtliche Fachbeiträge
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
Aktuelles
- Entziehung der Fahrerlaubnis; Notwendigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung bezüglich der Führerscheinaushändigungspflicht
- Diesel; EA 896 Gen. 2; Euro 5; SCR-Katalysator; unzulässige Abschalteinrichtung; Thermofenster; Differenzschaden; Abgasrückführung; AGR; Software-Update; Rückausnahme; Übereinstimmungsbescheinigung; EG-Typgenehmigung; Verschulden; Verbotsirrtum; vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten; Aktivlegitimation; Erbengemeinschaft; gegenständliche Teilauseinandersetzung; Klageänderung; Abtretung; dolo agit
- Diesel; EA 288; Euro 6; SCR-Katalysator; unzulässige Abschalteinrichtung; Thermofenster; Fahrkurvenerkennung; Zykluserkennung; Umgebungsluftdruck; Differenzschaden; Abgasrückführung; AGR; Software-Update; Rückausnahme; Übereinstimmungsbescheinigung; EG-Typgenehmigung; Verschulden; Verbotsirrtum; vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten; Klageänderung
- Verkehrssicherungspflicht; Mountainbike-Flow-Trail; Mitverschulden
- Diesel; Mercedes; OM 651; Euro 5; SCR-Katalysator; unzulässige Abschalteinrichtung; Thermofenster; Differenzschaden; Abgasrückführung; AGR; Software-Update; Rückausnahme; Übereinstimmungsbescheinigung; EG-Typgenehmigung; Verschulden; Verbotsirrtum; Klageänderung
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Posts by VdVKA
-
ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1
Zur Ermittlung des Werts der Beschwer des Klägers im Fall einer einseitigen Teilerledigungserklärung. Weitere Informationen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&Seite=4&nr=89366&pos=136&anz=536
-
BGB § 249 Abs. 2 Satz 2 K
Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, ist die im Rahmen einer Ersatzbeschaffung angefallene Umsatzsteuer nicht ersatzfähig, auch nicht in Höhe des im Schadensgutachten zugrunde gelegten Umsatzsteueranteils. Eine Kombination […]
-
BGB § 249 Abs. 2 Satz 2 K
Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, ist die im Rahmen einer Ersatzbeschaffung angefallene Umsatzsteuer nicht ersatzfähig, auch nicht in Höhe des im Schadensgutachten zugrunde gelegten Umsatzsteueranteils. Eine Kombination […]
-
ZPO § 531 Abs. 2 (Unfall nach Inzahlungnahme eines Fahrzeugs und danach deswegen Annahmeverweigerung)
a) Der Vortrag einer Partei, dass ein Gestaltungsrecht erst nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung ausgeübt worden ist (hier: Widerruf gemäß §§ 312b, 312g, 355 f. BGB), ist in der […]
-
-
-
-
-
-