(Kiel) Unter­zu­cke­rungs­zu­stän­de infol­ge Dia­be­tes kön­nen den Ent­zug der Fahr­erlaub­nis rechtfertigen.

Dar­auf ver­weist der Kie­ler Rechts­an­walt Jens Klar­mann, Prä­si­dent des VdVKA — Ver­band deut­scher Ver­kehrs­rechts­An­wäl­te e. V. mit Sitz in Kiel unter Hin­weis auf das soeben bekannt gewor­de­ne Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richt (VG) Mainz vom 27.10.2009, Az.: 3 L 1058/09.MZ.

Auf­grund abfal­len­den Zucker­spie­gels ver­lor ein an Dia­be­tes lei­den­der Mann aus Rhein­hes­sen (Antrag­stel­ler) auf der Auto­bahn die Kon­trol­le über sein Fahr­zeug. In einem Bau­stel­len­be­reich berühr­te er die Bau­stel­len­be­ton­wand, fuhr mit unver­min­der­ter Geschwin­dig­keit in Schlan­gen­li­ni­en wei­ter, geriet schließ­lich ins Schleu­dern und blieb nach zwei­ma­li­gem Kol­li­die­ren mit der Leit­plan­ke quer zur Fahr­bahn ste­hen. Nach der Ein­ho­lung eines ärzt­li­chen Gut­ach­tens ent­zog ihm die Fahr­erlaub­nis­be­hör­de unter Anord­nung des Sofort­voll­zu­ges die Fahrerlaubnis.

Die von ihm ange­ru­fe­nen Rich­ter der 3. Kam­mer des VG Mainz haben den Sofort­voll­zug bestä­tigt, betont Klarmann.

Auf­grund des ärzt­li­chen Gut­ach­tens sei davon aus­zu­ge­hen, dass der Antrag­stel­ler an einer Zucker­krank­heit mit Nei­gung zu schwe­ren Stoff­wech­sel­ent­glei­sun­gen lei­de. Es sei­en bereits meh­re­re Ver­kehrs­un­fäl­le des Antrag­stel­lers im Zusam­men­hang mit Unter­zu­cke­run­gen doku­men­tiert. Trotz­dem habe der Antrag­stel­ler z.B. nicht regel­mä­ßig vor Fahrt­an­tritt Blut­zu­cker­kon­trol­len durch­ge­führt. Von daher feh­le ihm der­zeit die Eig­nung zum Füh­ren von Kraft­fahr­zeu­gen. Nach den Anga­ben des Gut­ach­ters sei es denk­bar, dem Antrag­stel­ler nach einer struk­tu­rier­ten Dia­be­ti­ker­schu­lung und nach doku­men­tier­ter mehr­mo­na­ti­ger sta­bi­ler Blut­zu­cker­ein­stel­lung das Füh­ren eines Kraft­fahr­zeugs unter Auf­la­gen wie­der zu gestatten.

Klar­mann emp­fahl, dies zu beach­ten und ggfs. recht­li­chen Rat in Anspruch zu neh­men, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA — Ver­band deut­scher Ver­kehrs­rechts­an­wäl­te e. V. — www.vdvka.de — verwies.

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