(Kiel) Die fort­lau­fen­de Über­wa­chung der Fahr­bah­nen mit Video­auf­nah­men zur Fest­stel­lung von Ver­kehrs­ver­stö­ßen wegen Abstand­un­ter­schrei­tun­gen oder Geschwin­dig­keits­ver­stö­ßen ist unzulässig. 

Eine sol­che Dau­er­vi­deo­über­wa­chung stellt einen schwer­wie­gen­den Ein­griff in das all­ge­mei­ne Per­sön­lich­keits­recht aus Art. 1 und 2 Grund­ge­setz dar. Dar­aus gewon­ne­ne Mess­da­ten kön­nen nicht als Beweis­mit­tel dienen.

Das, so der Kie­ler Rechts­an­walt Jens Klar­mann, Prä­si­dent des VdVKA — Ver­band deut­scher Ver­kehrs­rechts­An­wäl­te e. V. mit Sitz in Kiel, ent­schied jetzt der Senat für Buß­geld­sa­chen des Ober­lan­des­ge­richts (OLG) Olden­burg mit einem am 03.12.2009 ver­öf­fent­lich­ten Beschluss vom 27.11.2009 (Ss Bs 186/09).

Der Land­kreis Osna­brück hat­te gegen einen Auto­fah­rer einen Buß­geld­be­scheid erlas­sen. Dem Auto­fah­rer war vor­ge­wor­fen wor­den, auf der Auto­bahn A1 den erfor­der­li­chen Abstand zu dem vor­aus­fah­ren­den Fahr­zeug nicht ein­ge­hal­ten zu haben. Das Mess­ergeb­nis beruh­te auf einer Dauervideoüberwachung.

Gegen den Buß­geld­be­scheid hat­te der Betrof­fe­ne Ein­spruch ein­ge­legt, so Klarmann.

Das Amts­ge­richt Osna­brück sprach den Betrof­fe­nen auf den Ein­spruch hin frei. Es berief sich auf eine Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, wonach eine gesetz­li­che Grund­la­ge für die­se Art der Mes­sung feh­le. Das Mess­ergeb­nis sei daher rechts­wid­rig erlangt wor­den und des­halb auch nicht als Beweis­mit­tel verwertbar.

Gegen die­ses Urteil leg­te die Staats­an­walt­schaft Osna­brück Rechts­be­schwer­de beim Ober­lan­des­ge­richt Olden­burg ein. Die Rechts­be­schwer­de blieb jedoch ohne Erfolg. Der für Buß­geld­sa­chen zustän­di­ge Senat des Ober­lan­des­ge­richts ent­schied nun, dass die Mess­da­ten ohne gesetz­li­che Grund­la­ge sind.

Klar­mann emp­fahl, dies zu beach­ten und ggfs. recht­li­chen Rat in Anspruch zu neh­men, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA — Ver­band deut­scher Ver­kehrs­rechts­an­wäl­te e. V. — www.vdvka.de — verwies.

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Jens Klar­mann
Rechts­an­walt
Fach­an­walt für Arbeits­recht
Prä­si­dent und geschäfts­füh­ren­des Vor­stands­mit­glied des
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