(Kiel) Nach der sensationellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2009 hinsichtlich eines Geschwindigkeitsverstoßes, nach der ein verdachtsunabhängiges Video-Fotografieren des Verkehrs mit Vidit / VKS für unzulässig erklärt wurde, entscheiden immer mehr Amtsgerichte zu Gunsten der Betroffenen.

Darauf verweist der Bad Nauheimer Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm, Vizepräsident des VdVKA – Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf verschiedene amtsgerichtliche Urteile, insbesondere auch des Amtsgerichts Ludwigslust, das offenbar konsequent diesen Vorgaben folgt.

So hat das Gericht erst soeben wieder ein Verfahren, in dem eine Messung mit VKS erfolgte, durch Beschluss vom 19.02.2010, (Az.: 126 Js 2961/10 OWi StA SN) eingestellt. In diesem Fall ging es um den Vorwurf einer Abstandsunterschreitung auf der BAB 24, Richtung Hamburg bei km 52,192. Die im Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße von 180,- EUR und das einmonatige Fahrverbot waren damit vom Tisch.

Schlemm empfahl, dies zu beachten und in allen Fällen ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA – Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. – www.vdvka.de – verwies.

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Romanus Schlemm
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vize-Präsident des VdVKA – Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V.
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