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Aktuelles
- Entziehung der Fahrerlaubnis; Notwendigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung bezüglich der Führerscheinaushändigungspflicht
- Diesel; EA 896 Gen. 2; Euro 5; SCR-Katalysator; unzulässige Abschalteinrichtung; Thermofenster; Differenzschaden; Abgasrückführung; AGR; Software-Update; Rückausnahme; Übereinstimmungsbescheinigung; EG-Typgenehmigung; Verschulden; Verbotsirrtum; vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten; Aktivlegitimation; Erbengemeinschaft; gegenständliche Teilauseinandersetzung; Klageänderung; Abtretung; dolo agit
- Diesel; EA 288; Euro 6; SCR-Katalysator; unzulässige Abschalteinrichtung; Thermofenster; Fahrkurvenerkennung; Zykluserkennung; Umgebungsluftdruck; Differenzschaden; Abgasrückführung; AGR; Software-Update; Rückausnahme; Übereinstimmungsbescheinigung; EG-Typgenehmigung; Verschulden; Verbotsirrtum; vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten; Klageänderung
- Verkehrssicherungspflicht; Mountainbike-Flow-Trail; Mitverschulden
- Diesel; Mercedes; OM 651; Euro 5; SCR-Katalysator; unzulässige Abschalteinrichtung; Thermofenster; Differenzschaden; Abgasrückführung; AGR; Software-Update; Rückausnahme; Übereinstimmungsbescheinigung; EG-Typgenehmigung; Verschulden; Verbotsirrtum; Klageänderung
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Eckernförder Str. 315
24119 Kronshagen
Tel: 0431-97991612
Fax: 0431-97991617
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Archive for Mai, 2018
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Verweist das Hauptverhandlungsprotokoll hinsichtlich der Urteilsformel lediglich auf eine Anlage, weist es eine schwerwiegende Lücke auf; es ist deshalb – ungeachtet eines angebrachten Vermerks – als nicht fertig gestellt anzusehen.
Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Oberlandesgerichte&Art=en&Datum=2018&Seite=1&nr=23121&pos=18&anz=26
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Messung der Geschwindigkeit durch Geschwindigkeitsmessgerät M5 RAD2 des Herstellers VDS Verkehrstechnik GmbH
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2018/IV_2_RBs_59_18_Beschluss_20180406.html
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EU-Fahrerlaubnis bei vorangegangener erstmaliger Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis
Die erstmalige Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis steht der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund einer anschließend erlangten EU-Fahrerlaubnis nicht entgegen. Weitere Informationen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE210202018&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
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Abgasskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag trotz Nachbesserung möglich
Der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat in einem Beschluss vom 27.03.2018 darauf hingewiesen, dass die Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das vom Hersteller mit einer Software für die […]