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Aktuelles
- Musterfeststellungsurteil in dem Musterfeststellungsverfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die Mercedes-Benz Group AG Streitgegenständliche Euro 6- und Euro 5-Fahrzeuge enthalten jeweils unzulässige Abschalteinrichtung – Mitarbeiter des beklagten Fahrzeugherstellers haben in Bezug auf Euro 6-Fahrzeuge bedingt vorsätzlich gehandelt
- Bei einer psychischen Fehlverarbeitung des Unfallgeschehens kann die unfallbedingte Kausalität in drei Fallgruppen nicht gegeben sein: Bagatellunfall, Begehrensneurose des Geschädigten und überholende Kausalität.
- Bundesgerichtshof zur Reichweite eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses beim Kauf eines rund 40 Jahre alten Gebrauchtwagens
- Widerrufsinformationen in mit einem Kfz-Kaufvertrag verbundenem Verbraucherdarlehensvertrag ordnungsgemäß
- BGH zur Übertragung der Grundsätze zum Werkstattrisiko auf den Sachverständigen (Sachverständigenrisiko)
Kontakt
VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Tel: 0431 – 974 3030
Fax: 0431 – 974 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse:
www.vdvka.de
Archive for Mai, 2018
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Messung der Geschwindigkeit durch Geschwindigkeitsmessgerät M5 RAD2 des Herstellers VDS Verkehrstechnik GmbH
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf…
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EU-Fahrerlaubnis bei vorangegangener erstmaliger Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis
Die erstmalige Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis steht der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund einer anschließend erlangten EU-Fahrerlaubnis nicht entgegen. Weitere Informationen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.d…
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Beschilderungsplan, Urkunde, Augenschein
Beschilderungspläne können Urkunden und/oder Augenscheinsobjekte sein. Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2018/4_RBs_21_18_Beschluss_20180227.html
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Messung der Geschwindigkeit durch Geschwindigkeitsmessgerät M5 RAD2 des Herstellers VDS Verkehrstechnik GmbH
Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2018/IV_2_RBs_59_18_Beschluss_20180406.html
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